Regeln
Jedes geordnete Zusammenleben beginnt mit der Rücksichtnahme auf den anderen. Dies kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten die folgenden Grundsätze beachten:
- Pünktlichkeit / Fehlzeiten
Die regelmäßige, pünktliche Teilnahme am Unterricht ist wesentliche Voraussetzung für jede gemeinsame Arbeit. Bei unvermeidbarem Fehlen muss am Morgen vor Unterrichtsbeginn des ersten Fehltages, die Abwesenheit über WebUntis (Abwesenheiten) entschuldigt werden. Alternativ kann eine Entschuldigung auch per Telefon oder E-Mail im Schülersekretariat erfolgen.
Das weitere Verfahren regelt die Schulbesuchsverordnung.
- Sauberkeit
Das Schulhaus, die Klassenzimmer, Aufenthaltsräume und Vesperplätze sind sauber zu halten. Abfälle gehören in die dafür aufgestellten Behälter.
- Nichtraucherschutz
Für Schüler/-innen unter 18 Jahren ist das Rauchen im gesamten Schulzentrum grundsätzlich verboten. Über 18-Jährige dürfen in dem ausgewiesenen Raucherbereich auf dem Südhof Richtung Haydnstraße rauchen.
Schüler/-innen müssen zudem die Suchtpräventionsvereinbarung beachten.
- Nutzung elektronischer Geräte
Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen ist für Schüler/-innen verboten. Bei Nichtbeachtung sind alle Lehrkräfte befugt, diese Geräte in Verwahrung zu nehmen.
- Brand- / Krisenfall
Bewahren Sie Ruhe und folgen Sie den Anweisungen des Lehrers. Er kennt den Fluchtweg und den Sammelplatz (siehe Aushang). Die Beschädigung und die missbräuchliche Betätigung von Alarmeinrichtungen und Feuerlöschgeräten zeugt von Verantwortungslosigkeit. Sie wird zivilrechtlich verfolgt. Im Brand- / Krisenfall dürfen Schüler/-innen keine Informationen an die Medien weitergeben.
- Verbot von gefährlichen Gegenständen
Gefährliche Chemikalien, Sprengstoffe, Waffen, Munition, waffenähnliche Gegenstände, Laserpointer etc. dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
- Unterrichtsschluss
Nach Unterrichtsschluss sind alle Stühle hochzustellen, Fenster zu schließen, ggf. die Tafel zu reinigen, elektrische Geräte auszuschalten. Der Lehrer schließt das Klassenzimmer ab.
- Werbung und Information
Grundsätzlich ist politische und kommerzielle Werbung im Schulbereich verboten. Alle Aushänge bedürfen deshalb der Genehmigung der Schulleitung.
- Haftung für Wertsachen
Das Mitbringen von Gegenständen der Schüler zum Schulbesuch erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für abhanden gekommene oder zerstörte Wertsachen und Gegenstände, die nicht unmittelbar dem Schulbesuch dienen oder für den Unterricht benötigt werden (z. B. Schmuck, elektronische Geräte usw.), wird von der Schule i. d. R. kein Ersatz geleistet.
Insbesondere an Tagen, an denen die Schüler Sportunterricht haben, sollten sie keine Wertsachen bzw. dem Schulbesuch nicht unmittelbar dienende Gegenstände mitbringen, da diese nicht von der Schule sicher verwahrt werden können bzw. die Schule dafür keine Verantwortung übernimmt.
Für dennoch mitgeführte Gegenstände gilt in Bezug auf das Fach Sport Folgendes:
- Die Schüler müssen zu Beginn des Sportunterrichts die mitgeführten Wertsachen, die nicht unmittelbar dem Schulbesuch bzw. Unterricht dienen, in ein dafür von der Schule bereitgehaltenes Behältnis ablegen.
- Dieses Behältnis wird in der Turnhalle bzw. auf der Sportanlage so platziert, dass die Schüler es während des Unterrichts im Auge behalten können.
- Die Schüler sind allein für die sichere Verwahrung des Behältnisses bzw. der darin befindlichen Gegenstände verantwortlich. Die Lehrer übernehmen hierfür keinerlei Verantwortung oder Aufsicht.
Ettlingen, 09.12.2022