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Elternbeirat

Der Elternbeirat 

  • ist das zentrale Bindeglied im Dialog zwischen Eltern und Schule.
  • wird jedes Jahr von allen Elternvertretern gewählt.

Er tritt für Belange der Schule beim Schulträger, bei der Schulaufsichtsbehörde und in der Öffentlichkeit ein, soweit die Mitverantwortung der Eltern es verlangt.
 

Aufgaben:

Der Elternbeirat

  • vertritt die Eltern der Schüler einer Schule
  • wahrt und pflegt das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung
  • gibt der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache
  • berät zu Wünschen, Anregungen und Vorschlägen der Eltern und unterbreitet diese der Schule
  • arbeitet an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mit
  • stärkt das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule.